Das Haus der bösen Buben

Ein schöner Sonntag. Die Eltern haben mit Paul und Paulinchen eine Fahrt in Grüne unternommen. Was hat Pauli nur heute? Er ist unausstehlich. Ununterbrochen ärgert er Paulinchen, folgt nicht den Eltern, und dann schmeißt er noch mit einem Stein auf Enten, die sich im Wasser tummeln. Jetzt hat Vater genug. "Du wirst den nächsten Sonntag zu Hause verbringen. Das Fußballmatch mit deinen Freunden kannst du streichen, es gibt Hausarrest".

Ein paar Stunden später, auf dem Nach-Hause-Weg, fahren sie bei einem großen Gebäude mit vergitterten Fenstern vorbei. "Schau nur Pauli, das ist ein Gefängnis. Da kommen alle jene rein, die nicht auf ihre Eltern gehört haben und bei denen auch Hausarrest nicht geholfen hat", erklärt der Vater. "Sind im Gefängnis auch Kinder?" fragt Pauli. Die Antwort beruhigt ihn. "Nein, natürlich nicht, aber die Erwachsenen, die in einer solchen Anstalt sind, bleiben auch nicht nur einen Tag, sondern manchmal viele Jahre. Sie haben vielleicht auch einmal nicht auf ihre Eltern gehört. " Paul sagt kein Wort darauf, aber er denkt. "Es ist schade, dass man Menschen einsperren muss. Besser ist es, man hört auf seine Eltern."

Jedenfalls beschließt Paul in Zukunft auf die Ratschläge seiner Eltern zu hören. 

 

 

Wer einmal aus dem Blechnapf frisst

Nun, ganz so üppig wie auf unseren Bild ist die Verpflegung der Häftlinge in Österreichs Justizanstalten (so die richtige Bezeichnung für Gefängnisse) nicht. Aber auch die Zeit von Brot und Wasser ist vorbei. Nicht nur über das Essen der Häftlinge, auch über das Leben in den Justizanstalten gibt es viele falsche Vorurteile. Man sollte sie möglichst nicht an seine Kinder weitergeben. Auch die Drohung mit "Einsperren" sollte man tunlichst unterlassen. Es gibt in Österreichs Justizanstalten weder Sektgelage, noch dunkle Kellerverliese. Die Insassen (Häftlinge) sind auch keine Dämone und Unholde. Die große Mehrheit der unfreiwilligen Bewohner der Justizanstalten haben geringere Haftstrafen abzusitzen und werden nach Verbüßung ihrer Haft wieder in das normale Leben eintreten. Glücklicherweise kehrt nur ein Bruchteil der Häftlinge nach einer neuerlichen Verurteilung zurück. Die angebliche Weisheit "Wer einmal aus dem Blechnapf frisst, der tut es immer wieder" hat heute keine Bedeutung mehr.
Man bemüht sich heute die Häftlinge nicht einfach wegzusperren, sondern sie auf das Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Vor allem wird versucht, Menschen, die keine oder nur eine geringe Ausbildung haben, einen Beruf anzulernen.
Die Bewachung der Justizanstalten wird von der Justizwache durchgeführt. Sie ist einer der fünf Exekutivkörper und untersteht dem Bundesminister für Justiz. Neben der Bewachung, Betreuung und den Transport der Häftlinge hat die Justizwache auch die Aufgabe für die Sicherheit in den Gerichten zu sorgen.

 

mit freundlicher Unterstützung: