Das Haus der bösen Buben
Ein schöner Sonntag. Die Eltern haben mit
Paul und Paulinchen eine Fahrt in Grüne unternommen. Was hat Pauli nur heute?
Er ist unausstehlich. Ununterbrochen ärgert er Paulinchen, folgt nicht den
Eltern, und dann schmeißt er noch mit einem Stein auf Enten, die sich im Wasser
tummeln. Jetzt hat Vater genug. "Du wirst den nächsten Sonntag zu Hause
verbringen. Das Fußballmatch mit deinen Freunden kannst du streichen, es gibt Hausarrest".
Ein paar Stunden später, auf dem
Nach-Hause-Weg, fahren sie bei einem großen Gebäude mit vergitterten Fenstern
vorbei. "Schau nur Pauli, das ist ein Gefängnis. Da kommen alle jene rein,
die nicht auf ihre Eltern gehört haben und bei denen auch Hausarrest nicht
geholfen hat", erklärt der Vater. "Sind im Gefängnis auch
Kinder?" fragt Pauli. Die Antwort beruhigt ihn. "Nein, natürlich
nicht, aber die Erwachsenen, die in einer solchen Anstalt sind, bleiben auch
nicht nur einen Tag, sondern manchmal viele Jahre. Sie haben vielleicht auch
einmal nicht auf ihre Eltern gehört. " Paul sagt kein Wort darauf, aber er
denkt. "Es ist schade, dass man Menschen einsperren muss. Besser ist es,
man hört auf seine Eltern."
Jedenfalls beschließt Paul in Zukunft auf
die Ratschläge seiner Eltern zu hören.
| Wer
einmal aus dem Blechnapf frisst
Nun,
ganz so üppig wie auf unseren Bild ist die Verpflegung der Häftlinge
in Österreichs Justizanstalten (so die richtige Bezeichnung für
Gefängnisse) nicht. Aber auch die Zeit von Brot und Wasser ist vorbei.
Nicht nur über das Essen der Häftlinge, auch über das Leben in den
Justizanstalten gibt es viele falsche Vorurteile. Man sollte sie möglichst
nicht an seine Kinder weitergeben. Auch die Drohung mit
"Einsperren" sollte man tunlichst unterlassen. Es gibt in
Österreichs Justizanstalten weder Sektgelage, noch dunkle
Kellerverliese. Die Insassen (Häftlinge) sind auch keine Dämone und
Unholde. Die große Mehrheit der unfreiwilligen Bewohner der
Justizanstalten haben geringere Haftstrafen abzusitzen und werden nach
Verbüßung ihrer Haft wieder in das normale Leben eintreten.
Glücklicherweise kehrt nur ein Bruchteil der Häftlinge nach einer
neuerlichen Verurteilung zurück. Die angebliche Weisheit "Wer
einmal aus dem Blechnapf frisst, der tut es immer wieder" hat heute
keine Bedeutung mehr.
Man bemüht sich heute die Häftlinge nicht einfach wegzusperren,
sondern sie auf das Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Vor allem
wird versucht, Menschen, die keine oder nur eine geringe Ausbildung
haben, einen Beruf anzulernen.
Die Bewachung der Justizanstalten wird von der Justizwache
durchgeführt. Sie ist einer der fünf Exekutivkörper und untersteht
dem Bundesminister für Justiz. Neben der Bewachung, Betreuung und den
Transport der Häftlinge hat die Justizwache auch die Aufgabe für die
Sicherheit in den Gerichten zu sorgen.
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mit
freundlicher Unterstützung:

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